Bußgelder - Vorschriften: Das passiert in Spanien ab 2026 ohne V16-Warnleuchte

Bußgelder & Vorschriften: Das passiert in Spanien ab 2026 ohne V16-Warnleuchte

Einleitung: Ein neues Zeitalter der Verkehrssicherheit

Spätestens am 1. Januar 2026 beginnt in Spanien ein neues Kapitel der Straßenverkehrssicherheit.
Das klassische Warndreieck wird abgeschafft – und an seine Stelle tritt die V16-Warnleuchte, ein digitales, vernetztes Sicherheitssystem, das Leben retten soll.

Doch was passiert, wenn Autofahrer sich nicht an die neue Vorschrift halten?
Welche Bußgelder drohen? Und wie reagieren Polizei und Versicherungen, wenn ein Unfall ohne zugelassene V16 gemeldet wird?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die gesetzlichen Vorgaben, mögliche Strafen, den Ablauf bei Kontrollen und die Folgen für deutsche Touristen und Residenten in Spanien.


1. Der rechtliche Hintergrund: Königliches Dekret 159/2021

Die Pflicht zur Verwendung einer V16-Warnleuchte basiert auf dem Real Decreto 159/2021, das am 1. Juli 2021 in Kraft trat.
Dieses Dekret regelt alle Vorschriften für die „señalización de vehículos inmovilizados por emergencia“, also die Kennzeichnung von Fahrzeugen bei Pannen oder Unfällen.

Wichtigste Regelung:

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen in Spanien ausschließlich homologierte (zugelassene) V16-Warnleuchten mit DGT-Verbindung (DGT 3.0-Plattform) verwendet werden.

Das bedeutet:

  • Warndreiecke verlieren ihre Gültigkeit.

  • Nicht-vernetzte Leuchten („V16 sin conexión“) sind ebenfalls nicht mehr erlaubt.

  • Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr behandelt.


2. Warum die V16 Pflicht ist – und das Warndreieck verboten wird

Die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) reagiert mit der neuen Pflicht auf ein ernstes Sicherheitsproblem.

Laut Statistiken der letzten Jahre:

  • Über 20 % aller Todesfälle auf Autobahnen betrafen Personen, die ihr Fahrzeug nach einer Panne verlassen hatten.

  • Das Aufstellen eines Warndreiecks war einer der gefährlichsten Momente.

Die V16-Leuchte löst genau dieses Problem:
Sie kann vom Fahrzeuginneren aktiviert und auf das Dach gesetzt werden – ohne dass der Fahrer aussteigen muss.
So entsteht ein leuchtendes Warnsignal, das 360° sichtbar ist und aus bis zu 1 km Entfernung erkannt wird.

Die DGT beschreibt sie als „die logische Weiterentwicklung der Sicherheitstechnologie im Straßenverkehr“.


3. Wer ist von der Pflicht betroffen?

Die Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen sind:

  • Pkw

  • Lieferwagen und Transporter

  • Lkw

  • Busse

  • Mietwagen

Motorräder und Mopeds sind ausgenommen, können aber freiwillig eine V16 verwenden.

Touristen mit ausländischen Kennzeichen sind formal nicht verpflichtet, sollten aber die Vorschrift ebenfalls beachten (siehe Punkt 10 unten).


4. Welche Arten von V16 sind erlaubt?

Ab 2026 dürfen nur noch sogenannte „V16 conectadas“ eingesetzt werden – also Leuchten mit integrierter Verbindung zur DGT 3.0-Plattform.

Voraussetzungen:

  • 360°-Rundumlicht

  • Sichtweite mind. 1 Kilometer

  • Wetterfest (mind. IP54)

  • Betriebstemperatur –10 °C bis +50 °C

  • Mindestens 30 Minuten Leuchtdauer

  • GPS- und GSM-Modul für automatische Standortübertragung

  • Offizielle DGT-Homologation (z. B. V16 DGT XXXXX)

Geräte ohne diese Spezifikationen gelten als nicht zugelassen – selbst wenn sie technisch funktionieren.


5. Welche Strafen drohen ohne V16?

Wer nach dem 1. Januar 2026 auf spanischen Straßen unterwegs ist und keine zugelassene V16-Leuchte mitführt oder verwendet, riskiert ein Bußgeld.

Die DGT ordnet den Verstoß als leichte Ordnungswidrigkeit („infracción leve“) im Straßenverkehrsgesetz (Ley de Seguridad Vial) ein.

💶 Mögliche Bußgelder:

  • Bis zu 200 € bei fehlender oder nicht zugelassener Warnleuchte

  • Bis zu 500 €, wenn durch falsche oder fehlende Signalgebung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht

  • Bis zu 1000 €, wenn das Fahrzeug bei Dunkelheit oder Nebel nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist

Zusätzlich kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, bis das Fahrzeug sicher abgesichert ist.


6. Kontrollen und Durchsetzung

Die Guardia Civil de Tráfico (Verkehrspolizei) kontrolliert die Mitführung der V16 vor allem:

  • bei Pannen und Unfällen,

  • im Rahmen von Verkehrskontrollen auf Autobahnen,

  • und während der ITV-Fahrzeugprüfungen (spanische Hauptuntersuchung).

Ab 2026 wird erwartet, dass Polizisten bei jeder Pannenaufnahme überprüfen, ob:

  1. eine V16 vorhanden ist,

  2. sie DGT-homologiert ist,

  3. und sie im Notfall funktioniert hat.

Fehlt eines dieser Kriterien, wird ein Bußgeld verhängt.


7. Versicherungstechnische Folgen

Die Einführung der V16-Pflicht betrifft auch Versicherungen.
Spanische Versicherer (z. B. Mapfre, Línea Directa, Allianz España) haben bereits angekündigt, dass das Fehlen einer zugelassenen V16-Leuchte als Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften gewertet werden kann.

Das bedeutet:

  • Im Falle eines Unfalls kann die Schadensregulierung eingeschränkt oder verzögert werden.

  • Bei einer Panne ohne V16 könnte eine Mithaftung entstehen, falls dadurch eine Gefährdung anderer verursacht wird.

Auch internationale Versicherer wie die ADAC-Auslandsschutzversicherung weisen darauf hin, dass lokale Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen – unabhängig von der Fahrzeugzulassung.


8. Beispiele aus der Praxis

🧾 Beispiel 1:

Ein spanischer Autofahrer bleibt 2026 auf der A7 bei Valencia liegen.
Er hat keine V16, stellt stattdessen ein Warndreieck auf – und wird dabei von der Polizei beobachtet.
👉 Ergebnis: 200 € Bußgeld, da das Dreieck seit 2026 verboten ist.

🧾 Beispiel 2:

Eine deutsche Familie hat im Mietwagen eine V16 ohne DGT-Zulassung (Billigmodell).
Bei einer Panne kontrolliert die Guardia Civil das Gerät – kein DGT-Siegel vorhanden.
👉 Ergebnis: 200 € Strafe, da nur homologierte Modelle erlaubt sind.

🧾 Beispiel 3:

Ein spanischer Lkw-Fahrer meldet nach einer Panne keine V16-Aktivierung.
Das System DGT 3.0 empfängt kein Signal – Polizei wertet dies als Verstoß gegen die Meldepflicht.
👉 Ergebnis: 500 € Bußgeld plus Verwarnung durch das Transportunternehmen.


9. Wie Sie Strafen vermeiden können

  1. Kaufen Sie eine homologierte V16 mit DGT-Zulassung.
    → Aufdruck „Homologada por la DGT“ oder „V16 DGT XXXX“.

  2. Wählen Sie ein „connected“-Modell, nicht die alte Offline-Version.

  3. Prüfen Sie regelmäßig die Batterie oder den Akku.

  4. Bewahren Sie die Lampe griffbereit im Fahrzeug auf – am besten im Handschuhfach.

  5. Verwenden Sie die V16 korrekt:

    • Aktivieren Sie sie, bevor Sie aussteigen.

    • Platzieren Sie sie mittig auf dem Dach.

  6. Halten Sie den Kaufbeleg bereit, falls die Polizei die Zulassung überprüfen will.

Mit diesen einfachen Maßnahmen sind Sie rechtlich und versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.


10. Was gilt für deutsche Fahrer und Touristen?

Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge besteht keine formale Mitführpflicht.
Aber:
Wer in Spanien fährt, unterliegt dem spanischen Straßenverkehrsgesetz.

Das bedeutet:
Wenn Sie eine Panne oder einen Unfall in Spanien haben, dürfen Sie ab 2026 kein Warndreieck mehr verwenden.
Sie müssen eine zugelassene V16-Leuchte einsetzen – sonst drohen dieselben Bußgelder wie für Spanier.

Auch Mietwagen und Wohnmobile, die in Spanien registriert sind, müssen ausgestattet sein.
Fehlt das Gerät, haftet im Zweifel der Fahrer – nicht die Vermietfirma.


11. Wie werden Verstöße überprüft?

Die DGT kann ab 2026 mithilfe der Plattform DGT 3.0 prüfen, welche V16-Leuchten aktiv sind.
Jedes Gerät hat eine eindeutige ID-Nummer, die bei Aktivierung registriert wird.

Wenn bei einem Unfall kein Signal empfangen wird, kann die Polizei feststellen, dass keine V16 verwendet wurde.
So wird die Vorschrift technisch überprüfbar – auch ohne Sichtkontrolle.


12. Preise und Kosten-Nutzen-Vergleich

Eine zugelassene, vernetzte V16 kostet zwischen 35 und 80 €, je nach Hersteller und Ausstattung.
Verglichen mit möglichen Bußgeldern und den Risiken eines Unfalls ist das eine sehr geringe Investition.

Beispielrechnung:

  • Anschaffungspreis: 49 €

  • Laufzeit: 10 Jahre

  • Kosten pro Jahr: < 5 €

Dem gegenüber steht ein Bußgeld von bis zu 200 € oder mehr – ganz zu schweigen von der erhöhten Lebensgefahr beim Aufstellen eines Warndreiecks.


13. Häufige Fragen (FAQ)

❓ Darf ich zusätzlich ein Warndreieck mitführen?

Ja, aber nicht verwenden. Ab 2026 gilt das Dreieck als veraltete Methode.

❓ Wie überprüfe ich die Zulassung meiner V16?

Auf der Website der DGT (www.dgt.es

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