V16-Warnleuchte im Ausland – Was gilt für deutsche Autofahrer in Spanien?
Share
V16-Warnleuchte im Ausland – Was gilt für deutsche Autofahrer in Spanien?
Einleitung: Neue Regeln auf spanischen Straßen
Wer mit dem Auto in Spanien unterwegs ist, sollte sich 2025 / 2026 unbedingt mit den neuen Sicherheitsvorschriften vertraut machen.
Denn Spanien ersetzt als erstes Land Europas das klassische Warndreieck durch eine moderne, vernetzte Lösung: die V16-Warnleuchte.
Ab dem 1. Januar 2026 sind nur noch zugelassene, mit der DGT-Plattform (Dirección General de Tráfico) verbundene „V16 conectadas“ erlaubt.
Doch was bedeutet das für deutsche Autofahrer, die mit dem eigenen Wagen nach Spanien reisen oder dort leben?
Dieser Artikel klärt, wann die V16 vorgeschrieben ist, ob Sie sie als Tourist brauchen und welche Empfehlungen Versicherer und Behörden geben.
1. Was ist die V16-Warnleuchte?
Die V16-Leuchte ist ein gelbes, rundum blinkendes Warnsignal, das auf das Fahrzeugdach gesetzt wird, sobald dieses wegen einer Panne oder eines Unfalls liegen bleibt.
Sie ersetzt das Warndreieck, das bisher 50–100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden musste.
Im Gegensatz zum Dreieck kann die V16 vom Fahrersitz aus aktiviert werden.
Sie wird einfach eingeschaltet und aufs Dach gesetzt – ohne das Auto zu verlassen.
Das Licht ist aus allen Richtungen und bis zu 1 km Entfernung sichtbar und warnt herannahende Fahrzeuge deutlich effektiver.
Die „connected“-Version sendet zusätzlich den Standort an die zentrale Plattform DGT 3.0, wodurch Rettungsdienste und Navigationssysteme in Echtzeit über die Panne informiert werden.
2. Die rechtliche Lage in Spanien
Die Grundlage bildet das Königliche Dekret 159/2021, das am 1. Juli 2021 in Kraft trat.
Es regelt den Übergang vom Warndreieck zur V16 in zwei Stufen:
| Zeitraum | Regelung |
|---|---|
| Bis 31. Dezember 2025 | Warndreieck oder V16 erlaubt (freiwilliger Einsatz) |
| Ab 1. Januar 2026 | Nur noch vernetzte V16 mit DGT-Zulassung erlaubt |
| Verstöße | Bußgeld bis zu 200 € möglich |